Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung des Services "einfachLohn" durch die Sage Software GmbH
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Leistungen der laufenden Lohnbuchhaltung und Durchführung der Lohnabrechnung der Sage Software GmbH (nachfolgend "Sage") im Rahmen des Services "einfachLohn" (nachfolgend "Service"). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Sage deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2 Sage erbringt Leistungen der laufenden Lohnbuchhaltung und der Durchführung der Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Die Leistungen sind im Einzelnen in der auf der Website zu jeder Leistung unter "Details" abrufbaren Leistungsbeschreibung beschrieben. Die Erbringung von Rechts- und Steuerberatung ist nicht Vertragsgegenstand, ebenso wenig Leistungen der Personalverwaltung.
1.3 Sage erbringt die Leistung ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und den Service in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen.
2. Leistungsumfang
2.1 Sage erbringt Leistungen der laufenden Lohnbuchhaltung und Durchführung der Lohnabrechnung ausschließlich gemäß den Weisungen des Kunden. Der Link "Details" auf der Website enthält eine abschließende Beschreibung der von Sage im Rahmen des jeweils in Anspruch genommenen Services erbrachten Leistungen und sonstige Voraussetzungen beschrieben werden. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags. Zur Erbringung der Leistungen setzt Sage eine geeignete ITSG-zertifizierte Lohnabrechnungssoftware und SSL-Verschlüsselungstechnologien ein. Die Leistungen werden in einem Rechenzentrum mittels einer multi-client-Infrastruktur erbracht. Die Verfügbarkeit der Leistungen beträgt 98% im Jahresmittel. Die von Sage eingesetzten technischen Standards und die Sicherheitsmerkmale des Service sind unter www.einfachlohn.de abrufbar. Sage behält sich vor, die technischen Standards und Sicherheitsmerkmale zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient, oder (ii) gesetzlich oder von einer Behörde vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung für den Kunden keine mehr als unerheblichen Nachteile verbunden sind.
2.2 Sage wird die Leistungen zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Terminen bzw. innerhalb der dort genannten Leistungsfristen erbringen, sofern der Kunde Sage die erforderlichen Informationen und Unterlagen entsprechend der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fristen vollständig zur Verfügung gestellt hat. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie das rechtzeitige Zurverfügungstellen der Daten ist der Kunde verantwortlich. Sage übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten
Daten.
2.3 Soweit Sage im Auftrag des Kunden den Versand von Unterlagen oder Daten, z.B. Meldungen, übernimmt, ist Sage für das rechtzeitige Absenden verantwortlich. Die Kontrolle des Zugangs ist nicht Gegenstand der Leistungen von Sage. Teilt der Kunde Sage mit oder erfährt Sage auf andere Weise, dass Unterlagen oder Daten, deren Versendung Sage übernommen hat, den Empfänger nicht erreicht haben, wird Sage die Unterlagen oder Daten erneut versenden.
2.4 Für die Kommunikation und den Datenaustausch mit dem Kunden hält Sage auf einem Server in ihrem Rechenzentrum eine an das Internet angebundene Website bereit, zu der der Kunde einen passwortgeschützten Zugang erhält. Der Zugang wird zu dem im Leistungsschein angegebenen Vertragsbeginn freigeschaltet. Übergabepunkt für die Leistungen von Sage an den Kunden und die Informationen des Kunden an Sage ist der Routerausgang des Servers von Sage. Sage ist nur für das vertragsgemäße Funktionieren der von ihr selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen betriebenen Systeme, Rechner und Leitungen verantwortlich. Im übrigen fällt die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet und weltweiten Web (www) in den Risikobereich des Kunden.
2.5 Leistungsort für die von Sage zu erbringenden Leistungen ist Leipzig. Sage behält sich jedoch vor, Rechenzentren an jedem anderen Ort innerhalb der Europäischen Union zu nutzen.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat mit Beginn der Nutzung der Website das von Sage für den Zugang bereitgestellte Passwort in ein eigenes, nur ihm bekanntes sicheres Passwort zu ändern und das Passwort regelmäßig während der Vertragslaufzeit zu ändern. Ein angemessener Zugangsschutz und Schutz seiner Daten setzt voraus, dass das Passwort mindestens aus 7 Zeichen mit Großbuchstaben, Kleinbuchstaben und Zahlen besteht und mindestens alle 3 Monate geändert wird. Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die unbefugte Nutzung der Website von Sage mittels Kundenpassworts zu verhindern und sein Passwort angemessen gegen Zugriff durch Unbefugte zu schützten. Er wird Sage unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sein könnten. Der Kunde haftet für die Nutzung seines Zugangs zu der Website unter den von ihm gewählten Passwörtern, es sei denn, er weist Sage nach, dass der Missbrauch ihm nicht zuzurechnen ist. Sage kann den Kundenzugang zur Website mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kundenzugang unbefugt Weise genutzt wird. Sage wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und ggf. einen anderen Zugang zur Verfügung stellen. Der Kunde hat weiterhin die Geheimhaltungspflichten nach Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten.
3.2 Der Kunde stellt auf seine Kosten die für die Erbringung der Leistungen der Sage erforderlichen Informationen und Unterlagen innerhalb der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fristen bzw. zu den dort festgelegten Terminen, inhaltlich richtig und vollständig elektronisch über die Website von Sage zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung der Stamm- und Bewegungsdaten sowie von Änderungen der entsprechenden Daten. Sage wird für die
Datenerfassung auf der Website entsprechende Formulare zur Verfügung stellen, die der Kunde zu verwenden hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Dateneingaben zu prüfen. Er wird hierfür unter anderem die von Sage bereitgestellte Funktionalität zur Erstellung einer Probeabrechnung nutzen. Nach Prüfung der Richtigkeit der eingegebenen Daten erteilt der Kunde Sage für jeden Leistungsfall die Freigabe der Daten, verbunden mit der Weisung, die Daten entsprechend seinem Auftrag zu verarbeiten.
3.3 Der Kunde hat Sage einen ständigen vertretungsberechtigten Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und postalischer Anschrift zu benennen. Der Kunde ist für die Schaffung der erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen zur Kommunikation über die von Sage bereitgestellte Website einschließlich der Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Sage bis zum Übergabepunkt verantwortlich. Er wird dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsstandards einhalten und dafür sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren in die Systeme von Sage gelangen. Der Kunde wird die Website nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken nutzen und jede Nutzung unterlassen, die Sage schaden kann. Der Kunde darf von Sage eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, Inhalte von Sage nicht verändern, soweit dies nicht ausdrücklich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung des Services gestattet ist oder den Service mit anderen Inhalten, Websites oder Diensten verbinden.
3.4 Die Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten obliegt allein dem Kunden.
3.5 Stellt der Kunde Mängel der Leistungen der Sage fest, hat der diese unverzüglich an Sage zu melden. Dabei soll der Kunde eine detaillierte schriftliche Beschreibung der aufgetretenen Mängel übergeben. Er wird Sage in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung zu unterstützen.
4. Vergütung, Fälligkeit, Abrechnung
4.1 Die Vergütung für die Inanspruchnahme des Services und aller etwaigen Zusatzleistungen von Sage richtet sich nach der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisliste von Sage. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sage stellt die erbrachten Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig.
4.3 Sage kann dem Kunden Rechnungen mit fälligkeitsbegründender Wirkung auch mittels E-Mail zustellen, sofern die Rechnungen die gesetzlichen Anforderungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs erfüllt.
4.4 Der Kunde erteilt Sage nach eigener Wahl entweder eine Einzugsermächtigung oder die Berechtigung zum Kreditkarteneinzug und gibt Sage hierzu die erforderlichen Informationen. Sage wird die anfallende Vergütung zum Fälligkeitstermin einziehen. Erteilt der Kunde Sage keine Einzugsermächtigung, kann Sage einen Aufschlag für erhöhte Verwaltungskosten gemäß der allgemeinen Preisliste von Sage berechnen.
4.5 Sage ist zur Änderung der vereinbarten Entgelte berechtigt. Sage wird dem Kunden eine solche Änderung drei Monate vor deren Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Entgelts, ist der Kunde berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an welchem die Erhöhung der vereinbarten Entgelte in Kraft treten soll.
4.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Sage verrechnen. Ebenso darf der Kunde Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von Sage anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
4.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mindestens zwei Rechnungen, ist Sage unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern.
5. Mängel der Leistungen von Sage
Soweit Leistungen von Sage der Haftung für Sach- und Rechtsmängel unterliegen, haftet Sage wie folgt:
5.1 Sage wird vom Kunden ordnungsgemäß gerügte Mängel ihrer Leistungen binnen angemessener Frist beseitigen. Mängel hat der Kunde unverzüglich unter ausführlicher Beschreibung der aufgetretenen Symptome zu melden. Die Mängelanzeige soll schriftlich erfolgen. Der Kunde wird Sage bei der Beseitigung der Mängel im erforderlichen Umfang kostenfrei unterstützen, z.B. durch Überlassung weiterer Informationen, Teilnahme an Tests usw.
5.2 Beseitigt Sage erhebliche Mängel nicht binnen angemessener Zeit, ist der Kunde berechtigt, den vorliegenden Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich zu kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht.
5.3 Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche sind nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
5.4 Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren in 12 Monaten.
6. Beschränkung der Haftung von Sage
6.1 Sage haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie für das Fehlen von garantierten Eigenschaften im Umfang der Garantie.
6.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten - dies sind Pflichten, auf deren Einhaltung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf - haftet Sage, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.
6.3 Sage haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.
6.4 Sage haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Datensicherung - hätte verhindern können.
6.5 Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 ist in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von Sage abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
6.6 Die Regelungen dieser Ziffer 6 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sage.
6.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Geheimhaltung
7.1 Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei geheim zuhalten und nur zum Zweck der Erfüllung dieser Vereinbarung zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Insbesondere ist der Inhalt der von Sage zugänglich gemachten Website geheimhaltungsbedürftig. Soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, darf die empfangende Partei die geheimhaltungsbedürftigen Informationen auch eigenen Mitarbeitern und solchen Beratern, die eine beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, zugänglich machen. Sage ist außerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürftige Informationen ihren
verbundenen Unternehmen zugänglich machen.
7.2 Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung entfallen für solche Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (i) allgemein bekannt waren oder nach Zugänglichmachung durch die offenlegende Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehende Vorschriften durch die empfangende Partei allgemein bekannt geworden sind, oder (ii) der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie ihr von der offen legenden Partei zugänglich gemacht worden sind, oder (iii) sie selbst unabhängig ohne Rückgriff auf Geheimhaltungsbedürftige Informationen der offen legenden Partei entwickelt hat oder von Dritten, die ihrerseits zur Weitergabe berechtigt waren, rechtmäßig erhalten hat.
7.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie die Informationen vertraulich sind.
8. Datenschutz
8.1 Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten.
8.2 Soweit im Zuge der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (nachfolgend "BDSG") betroffen sind, wird Sage beim Umgang mit diesen Daten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes für den Kunden tätig. Sage verpflichtet sich, die überlassenen Daten ausschließlich zu den vom Kunden vorgegebenen Zwecken und nach seinen Weisungen zu verwenden. Die Weisungen müssen rechtzeitig erteilt werden. Für die Ausführung des Auftrags wird Sage nur solche Mitarbeiter ihres Unternehmens einsetzen, die bei der Aufnahme ihrer Tätigkeiten gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.
8.3 Sage wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG, insbesondere die in der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG genannten Anforderungen, zu gewährleisten. Bei der Sage ist ein Beauftragter für den Datenschutz (DSB) gemäß den Voraussetzungen des § 4f BDSG schriftlich bestellt. Dieser hat die Ausführung des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz im Hinblick auf das Auftragsverhältnis bei Sage sicherzustellen. Sage wird eine ausführliche Dokumentation der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten führen, anhand derer der Kunde den Nachweis über deren Ordnungsmäßigkeit führen kann.
8.4 Dem Kunden steht das Recht zu, sich von den bei Sage gemäß § 9 BDSG getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG sowie anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überzeugen. Sage verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung alle Auskünfte zu geben und die notwendigen Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer umfassenden Auftragskontrolle erforderlich sind. Sage wird den Kunden bei der Wahrung der Rechte der Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf die Auskunftserteilung, Sperrung oder Löschung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
unterstützen.
8.5 Soweit Sage Subunternehmer mit der Erfüllung von Aufgaben aus diesem Vertrag beauftragt, wird sie dafür sorgen, dass die Verpflichtungen aus § 11 BDSG auch im Verhältnis zum Subunternehmer sichergestellt werden.
8.6 Die Verpflichtungen zur Auftragsdatenverarbeitung gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, bis alle bei Sage für den Kunden gespeicherten Daten ordnungsgemäß gelöscht sind.
8.7 Sage wird kundenbezogene Daten in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertrags erfordert.
9. Laufzeit und Beendigung, Folgen der Beendigung
9.1 Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebots des Kunden (Registrierung) auf Abschluss eines Vertrags über die Inanspruchnahme des Services durch Sage in Kraft. Die Annahme kann z.B. durch Auftragsbestätigung oder Übersendung des Passworts für den Zugang zur Website erfolgen.
9.2 Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats von jeder Partei ordentlich gekündigt werden.
9.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Sage liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Rechnungen im Verzug ist. Sonstige Rechte von Sage bleiben unberührt.
9.5 Mit Beendigung des Vertrags kann der Kunde keine Abrechnungen mehr durchführen. Sage wird das Kundenkonto noch für zwei Monate ab Beendigungsdatum aufrechterhalten, damit der Kunde Auswertungen ausdrucken kann. Nach Ablauf von zwei Monaten wird das Kundenkonto endgültig gelöscht.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besondere Form vorsehen, können sämtliche Erklärungen der Parteien auch mittels E-Mail abgegeben werden. Die Parteien verpflichten sich, die Beweiskraft von elektronischen Dokumenten weder gerichtlich, noch außergerichtlich zu bestreiten.
10.2 Sage ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Dies berührt nicht die Verpflichtung von Sage zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
10.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf Dritte zu übertragen oder von Dritten ausüben zu lassen. Sage ist berechtigt, diese Vereinbarung auf ein anderes Unternehmen der Sage-Gruppe innerhalb Deutschlands zu übertragen.
10.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darin in Bezug genommenen Dokumente regeln abschließend die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
10.5 Sage kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von sechs Monaten ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht, gelten diese als angenommen und der Vertrag wird mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Auf diese Folge wird Sage den Kunden bei der Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist Sage berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Änderung außerordentlich zu kündigen.
10.6 Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
10.7 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Sage ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Stand 03/2010
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