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     18.08.2010
Säumniszuschlag bei Nichtzahlung des Zusatzbeitrages

Auf gesetzlich Krankenversicherte, die bisher den Zusatzbeitrag ihrer Kasse nicht überweisen, kommt ein Strafgeld von mindestens 30 Euro zu. Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten. Auf dieses Vorgehen verständigten sich am Dienstag nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Gesundheitsexperten von Union und FDP.

Im Gesundheitsministerium hieß es: «Es besteht in allen wesentlichen Punkten Einigkeit.» Nach dem Willen der Koalition soll das Strafgeld nicht wie zunächst erwogen von den Arbeitgebern, sondern von den Kassen eingezogen werden. Bis zu eine Million Versicherte weigern sich derzeit, die Zusatzbeiträge ihrer Kasse zu bezahlen.

Bei den Zusatzbeiträgen liegt aktuell der Anteil säumiger Mitglieder je nach Krankenkasse nach Recherchen der «Bild»-Zeitung (Dienstag) bei bis zu 30 Prozent. So hätten bei der DAK 10 Prozent der 4,6 Millionen Mitglieder den Zusatzbeitrag nicht entrichtet. Bei der KKH-Allianz betrage der Anteil etwas über 10 Prozent, bei der BKK Gesundheit und BBK für Heilberufe jeweils rund 30 Prozent.

Quelle: dpa

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