Das Bundesarbeitsministerium hat eine "Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011" vorgelegt, nach der die Insolvenzgeldumlage für 2011 auf 0 % festgelegt werden soll.
Erst zum Jahresanfang war die Insolvenzgeldumlage auf 0,41 % des Arbeitsentgeltes festgelegt worden. Aufgrund der guten konjukturellen Lage der vergangenen Monate ist dadurch ein hoher Überschuß erwirtschaftet worden.
Für die Arbeitgeber ist das eine positive Nachricht, da die Lohnzusatzkosten ein Stück gesenkt werden. Für den Nettobetrag der Arbeitnehmer hat der Prozentsatz keine Auswirkung, da die Insolvenzgeldumlage rein arbeitgeberseitig finanziert wird.
Endgültig muss der Bundesrat darüber beschließen, damit die neue Verordnung am 1.1.2011 in Kraft treten kann.



