Die Abgabe der U1 und U2 - Erstattungsanträge wird für einfachLohn - Anwender nun noch einfacher: Die Erstellung des Antrages konnte schon bisher über einfachLohn ausführt werden, allerdings musste das Dokument noch ausgedruckt und an die Krankenkasse gesendet werden. Dieser Schritt entfällt jetzt durch eine elektronische Übertragung.
Hintergrund: Über das Erstattungsverfahren U1 und U2 können Arbeitgeber Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer erstattet bekommen. Geregelt ist das im Aufwendungsausgleichgesetz (AAG). Die wichtigsten Regelungen seit 2006:
- Zuständig für die U2/U2 - Umlagebeiträge und Erstattungsanträge ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Für geringfügig Beschäftigte ist es die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung (Minijob-Zentrale).
- Für U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) ist die relevante Zahl der Beschäftigten auf 30 Arbeitnehmer festgelegt (inkl. Angestellten).
- In das Ausgleichsverfahren U2 (Mutterschaftsgeld) werden alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einbezogen.
Wenn Beträge erstattet werden sollten, waren bisher schriftliche Erstattungsanträge auszufüllen und an die Krankenkasse zu senden.
Ab 2011 sind alle Unternehmen verpflichtet, diese U1 und U2-Anträge
elektronisch an die Einzugsstellen zu senden. Papieranträge sind damit
ab dem 1.1.2011 nicht mehr gestattet.
Was bedeutet das für die Lohnabrechnung mit einfachLohn?
Die Fehlzeit "Krankheit" muss wie bisher vor der endgültigen Abrechnung erfasst werden. Der Erstattungsantrag wird dann von einfachLohn automatisch erstellt und versendet.



