Jeder Steuerpflichtige hat in den vergangenen Monaten eine persönliche Steueridentifikationssnummer erhalten. Sie besteht aus insgesamt 11 Ziffern (10 Ziffer + 1 Prüfziffer) und wird im Rechenzentrum des bundeszantralamtes für Steuern gespeichert. Der Arbeitgeber muss nun lt. EStG nach Vergabe der Identifikationsnummer für die Datenübermittlung anstelle der bisher verwendeten "eTIN" die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers verwenden. Die Frist für die Übergangszeit ist am 01.11.2010 abgelaufen.
Damit müssen die Lohnsteuerbescheinigungen ab November 2010 die Steueridentifikationsnummer enthalten. Andere Meldungen werden als fehlerhaft zurückgewiesen.
Weitere Informationen: Woher bekommt man die Steueridentifikationsnummer "IdNr"?



