Das Online Lohnabrechnungsprogramm einfachLohn
AKTUELLES / NEUIGKEITEN
     07.12.2010
Elektronische Meldung an den Betriebsnummernservice

Ab dem 01.12.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet,  Änderungen von Betriebs- und Kommunikationsdaten ihrer Betriebsstätten elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Diese Meldung erfolgt zusammen mit der DEÜV-Meldung. Bei einfachLohn geht das automatisch, wenn Sie eine Änderung der Daten in den Firmenstammdaten vornehmen.

 

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