Ab dem 01.12.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebs- und Kommunikationsdaten ihrer Betriebsstätten elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Diese Meldung erfolgt zusammen mit der DEÜV-Meldung. Bei einfachLohn geht das automatisch, wenn Sie eine Änderung der Daten in den Firmenstammdaten vornehmen.



