Für das Jahr 2011 werden keine neuen Lohnsteuerkarten ausgeteilt, prinzipiell gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 weiter (Ausnahmen finden Sie hier). Hintergrund für diese Neuregelung ist der Start eines neuen elektronischen Datenübermittlungsverfahrens (ELStAM). Voraussichtlich ab Januar 2012 müssen sich die Unternehmen die Daten der Lohnsteuerkarte elektronisch vom Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Dazu muss der Arbeitgeber eine elektronische Authentifizierung durchführen. Im Anschluss erhält er folgende Daten:
- die Steuernummer der steuerlichen Betriebsstätte (§ 42 Abs. 2 EStG)
- die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
- den Tag der Geburt des Arbeitnehmers (Entwurf § 52b Abs. 5 EStG)
- sowie ein Merkmal, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.
Im Juli 2011 beginnt eine Pilotphase für das neue Verfahren. Der Amtliche Gemeindeschlüssel (AGS) wird durch dieses Verfahren ebenfalls entfallen.
Bei einfachLohn wird das Abholen der Daten vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch erfolgen, für einfachLohn - Anwender ist also keine zusätzliche Software erforderlich.



