Das Online Lohnabrechnungsprogramm einfachLohn
AKTUELLES / NEUIGKEITEN
     12.10.2011
Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die alte Lohnsteuerkarte hat endgültig ausgedient. Zwar musste man für 2011 noch die alte Steuerkarte von 2010 verwenden, ab 01.01.2012 ist damit aber Schluss. In den kommenden Wochen werden alle Arbeitnehmer von der Finanzverwaltung über die für sie erstellten Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) unterrichtet. Diese Daten bilden die Grundlage für den Lohnsteuerabzug 2012, sofern keine Korrektur durch den Mitarbeiter veranlasst wird.


Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Mitarbeiters elektronisch aus einer Datenbank der Finanzverwaltung abzurufen.


Damit für Sie alles beim Alten bleibt, ruft einfachLohn diese Daten für Sie beim Finanzamt über eine Schnittstelle ab. Für einfachLohn Kunden ändert sich somit nichts. Alles bleibt einfach!

Die Finanzbehörde will voraussichtlich im Oktober 2011 alle Arbeitnehmer über ihre Abzugsmerkmale für das erste Dienstverhältnis informieren, die dem Arbeitgeber daraufhin zum elektronischen Abruf zur Verfügung stehen.


Was sind Lohnsteuerabzugsmerkmale?


Die elektronische Lohnsteuerkarte gibt Auskunft über


-    Steuerklasse
-    Kirchensteuermerkmal
-    Zahl der Kinderfreibeträge
-    Pauschbetrag für behinderte Menschen
-    und sonstige Freibeträge.

Das Schreiben der Finanzverwaltung müssen Arbeitnehmer nicht an ihre Arbeitgeber weiterleiten.

Wichtig für Arbeitnehmer:

Freibeträge, die zum Beispiel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beantragt wurden, müssen bis zum 30. November 2011 bei Wohnsitz-Finanzamt für das Jahr 2012 neu beantragt werden. Eine automatische Übernahme von vorhandenen Freibeträgen – wie zum Jahreswechsel 2010/2011- findet nicht statt.

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