Die Jahresmeldungen werden nach Ihrer Januarabrechnung durchgeführt. Somit können auch evtl. Korrekturen für den Dezember bzw. für Vormonate berücksichtigt werden. Alle Dokumente aus den Jahresmeldungen erhalten Sie demnach in den Dokumenten für den Januar 2012. Auch die Meldung an die Berufsgenossenschaft wird elektronisch versendet. Möglicherweise benötigen einige Berufsgenossenschaften die Jahresmeldung zusätzlich als Papierbeleg. In diesem Fall finden Sie das Dokument unter dem Namen „Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaften“.



