Ab Januar sind Arbeitnehmer verpflichtet dem Arbeitgeber versicherungspflichtige Mehrbeschäftigungen mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss bei Kenntnis einer weiteren Beschäftigung die Daten unverzüglich elektronisch an die Kassen senden. So kann die Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge aller Beschäftigungen zusammenführt werden.
Die Krankenkasse prüft dann, ob das Gesamtentgelt innerhalb der Gleitzone oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Neu ist hierbei, dass der Datenaustausch nicht mehr nur einseitig erfolgt. Liegt das summierte Entgelt mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zum Beispiel innerhalb der Gleitzone (Entlohnung zwischen 400,01 und 800,00 Euro), teilt die Krankenkasse einfachLohn elektronisch zurück. Die notwendigen Verhältnisberechnungen werden durchführt, um den beitragspflichtigen Anteil des Arbeitsentgelts zu errechnen. Diese werden durch einfachLohn vollelektronisch verarbeitet und in Ihre Daten übernommen. EinfachLohn Kunden wird somit die ganze Arbeit abgenommen und brauchen sich um nichts kümmern.



