Viele Menschen beauftragen Fensterputzer, Handwerker und andere Dienstleister ohne Rechnung. Das aber kann teuer werden - beispielsweise bei einem Unfall oder bei Schäden am Bau.
Das Angebot klingt verlockend für beide Seiten:
Die Putzfrau kann ihren ohnehin geringen Lohn komplett in die eigene Tasche stecken, ihr Auftraggeber spart die Kosten für die Sozialversicherungen. Ein Handwerker, der einen Auftrag ausführt, ohne eine Rechnung zu stellen, muss keine Steuern zahlen, der Auftraggeber ebenfalls nicht. Doch Schwarzarbeit birgt Risiken, auch im Privathaushalt.
Auftraggeber können im Zweifel große Probleme bekommen, etwa bei einem Unfall. Wenn die Putzfrau beim Gardinenaufhängen von der Leiter fällt und sich das Bein bricht, ist sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, erklärt Michael Quabach von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. «Die Kosten kann sich die gesetzliche Unfallversicherung im Falle von Schwarzarbeit aber vom Auftraggeber zurückholen.»
Außerdem werde die Versicherung die ausgefallenen Beiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen, sobald die Schwarzarbeit auffliege. Darüber hinaus werde ein Bußgeld fällig. Anders bei einem
Handwerker: Der sei als Selbstständiger allein für seine Unfallkosten zuständig, erklärt Martin Schafhausen.
Auch mit der Versicherung kann es im Fall einer illegal beschäftigten Putzfrau Schwierigkeiten geben. Mache die Hilfe im Haushalt etwas kaputt, springe deren private Haftpflicht nicht automatisch ein, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Schließlich handele es sich um einen Schaden, der während der Arbeit entstanden sei. Allerdings werde sich die Versicherung des Auftraggebers weigern, bei einer schwarz beschäftigten Haushaltshilfe die Kosten zu übernehmen.
Während eine Putzfrau meist nur eine Vase oder einen Teller fallen lässt, kann ein Handwerker schon größere Schäden anrichten. Die muss er normalerweise auf eigene Rechnung beheben. Er hat dem Auftraggeber gegenüber eine sogenannte Gewährleistungspflicht, die dieser im Zweifel einklagen kann.
Fazit:
Werden bei Ihnen im Haushalt regelmäßig Menschen beschäftigt, sollten sie angemeldet werden. Mit einfachLohn erstellen Sie auch für Privathaushalte alle erforderlichen Anmeldungen.
Quelle: dpa



