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     09.03.2010
Warum müssen noch Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft abgegeben werden?

Bis Anfang 2009 mussten Arbeitgeber in der gewerblichen Unfallversicherung einmal jährlich der Unfallversicherung den so genannten Lohnnachweis übermitteln. Die Berufsgenossenschaft errechnet aus diesen Angaben dann den Beitrag, den das Unternehmen zahlen muss.

Anstatt einer jährlichen Meldung für das gesamte Unternehmen übermittelt der Arbeitgeber seit Januar 2009 die Daten zur Unfallversicherung mit der monatlichen Entgeltmeldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – also für jeden seiner Beschäftigten. Diese Meldung wird auch dann fällig, wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird oder zum Beispiel beim Wechsel der Krankenkasse.

Trotzdem müssen Unternehmen noch bis 2012 einmal im Jahr den Lohnnachweis ausfüllen und an die Berufsgenossenschaft senden. Er enthält neben Angaben zum Unternehmen vor allem folgende Informationen:

  • die Gefahrtarifstellen und den Anteil der Lohnsumme, der auf jede Gefahrtarifstelle entfällt (die Tätigkeiten in jedem Unternehmen sind einer oder mehreren Gefahrtarifstellen zugeordnet; der Gefahrtarif spiegelt wider, welche Risiken mit einer bestimmten Tätigkeit verbunden sind; er wird ermittelt aus den Kosten, die in der Vergangenheit in den Unternehmen, die in einer Tarifstelle zusammengefasst sind, durch Unfälle und Berufskrankheiten entstanden sind)
  • die Lohnsumme (=Summe der gezahlten Entgelte)
  • die gearbeiteten Stunden pro Gefahrtarifstelle

Der Lohnnachweis enthält also die Daten, die nötig sind, um risikogerechte Beiträge zu erheben.
Da im Bereich der öffentlichen Hand der Beitrag anders ermittelt wird als in der gewerblichen Unfallversicherung, müssen öffentliche Arbeitgeber meist keinen Lohnnachweis erstellen.

Der Lohnnachweis enthält auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Sie sind die Grundlage, um die so genannte Unfallquote (also die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter) zu errechnen. Die Unfallquote ist eine Größe für die Unfallgefahr bezogen auf einzelne Unternehmen, Branchen oder die gesamte Wirtschaft. Sie ist die Voraussetzung für die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Branchen.

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