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     24.03.2010
Hintergrund: Der Streit um die Gesundheitsreform

Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP die Grundlagen für die Finanzreform im Gesundheitswesen festgelegt.

Zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) solle eine «Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen» geschaffen werden. Diese sollen «sozial ausgeglichen werden».

Um diese Festlegungen und ihre Umsetzung dreht sich nach dem CSU- Vorstoß der koalitionsinterne Streit. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) spricht wie Bundeskanzlerin Angela Merkel immer nur von der «einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie mit Sozialausgleich», wenn es um die Ziele der Reform geht.

Das Modell soll schrittweise eingeführt werden und den Beitrag von 7,9 Prozent vom Bruttoeinkommen ersetzen, den die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen derzeit bezahlen müssen. Der Beitrag der Arbeitgeber soll bei 7,0 Prozent eingefroren werden. Die Details der Reform sollen acht Bundesminister in der Regierungskommission gemeinsam erarbeiten.

Die CSU will dagegen von der Gesundheitsprämie, die sie Arm in Arm mit der Opposition als unsoziale und nicht praktikable «Kopfpauschale» kritisiert, nichts wissen. Daher hält der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder in Abweichung vom Koalitionsvertrag an der prozentualen Beitragsfinanzierung fest: Die sei unbürokratisch und komme ohne komplizierte Bedürftigkeitsprüfung aus.

Nach den mit der CSU-Spitze abgestimmten Vorstellungen soll es einen «Bundesbeitrag» von einheitlich 14 Prozent geben. Er wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufgebracht. Das Geld fließt wie bisher in den Gesundheitsfonds und deckt rund 90 Prozent der Kassenausgaben. Kassen in teureren Gegenden erhalten - als regionale Komponente - noch Zuschläge aus dem Fonds.

Daneben sieht das CSU-Konzept einen individuellen Kassenbeitrag vor. Er ersetzt nicht nur den aktuellen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent für alle GKV-Mitglieder, sondern auch die Zusatzbeiträge, wie sie einige Krankenkassen seit kurzem erheben. Die individuelle Belastung daraus errechnete die CSU mit 1,5 Prozentpunkten. Sie könnte sich bei weiteren Kostensteigerungen noch erhöhen. Denn der Arbeitgeberbeitrag ist - wie bei der alternativen Gesundheitsprämie - zunächst bei 7,0 Prozent eingefroren.

 

Quelle: dpa

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