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     26.03.2010
Auch 400-Euro-Kräfte haben Anspruch auf Tariflohn

Auch Mitarbeitern, die aufgrund eines pauschal besteuerten 400-Euro-Vertrages beschäftigt werden, ist der tarifliche Stundenlohn zu zahlen. So entschied das Arbeitsgericht Bielefeld (Az: 1 BV 1/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.

Das Gericht folgte dem Betriebsrat und meinte, dieser habe die Verweigerung der Zustimmung ausreichend begründet, indem er einen Regelverstoß gegen den im Betrieb angewandten Tarifvertrag festgestellt habe. Bei einer Entlohnung bis 400 Euro sei ein Stundenlohn von 6,50 Euro - brutto gleich netto - zwar anders zu bewerten sei als ein Stundenlohn von 6,50 Euro brutto sonst. Dennoch sei es unwahrscheinlich, dass bei einem Bruttolohn von 10,12 Euro der Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn erhielte als 6,50 Euro. In jedem Fall wäre es Sache des Arbeitgebers gewesen, eine Vergleichsberechnung vorzulegen, erläutert Rechtsanwalt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.

Quelle: dpa

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