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     21.04.2010
Kurzarbeitsregelung: Erstattung der Sozialbeiträge wird noch einmal verlängert

Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Erstattung der Sozialbeiträge um 15 Monate beschlossen.

"Damit erhalten Unternehmen Planungssicherheit", sagte Bundesarbeitsministerin von der Leyen in Berlin. Im vorigen Jahr seien im Jahresdurchschnitt 1,1 Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen.

Betriebe können in 2010 Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.
 
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei einen Teil des Lohnes. In den ersten sechs Monaten trägt die BA die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge – ab dem siebten Monat sogar komplett. Und bei einer Qualifizierung der Beschäftigten während der Zeit der Kurzarbeit werden sofort alle Sozialbeiträge übernommen.
 
Diese Regelung, die bisher bis Ende 2010 galt, verlängert die Bundesregierung um 15 Monate bis zum 31. März 2012.
 
Auch Leiharbeitnehmer können bis Ende März 2012 unter den gleichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beziehen wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
 
Nicht verlängert wird jedoch die sogenannte Konzernklausel. Gegenwärtig reicht es für eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit in allen Betrieben eines Arbeitgebers aus, wenn zuvor in mindestens einem Standort sechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt wurde. Diese Privilegierung von Unternehmen mit mehreren Standorten hat sich aus Sicht der Bundesregierung nicht bewährt.
 

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