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     26.04.2010
Untersuchung verweigert ­- fristlose Kündigung

Die Weigerung, sich von einem Amtsarzt begutachten zu lassen, kann einen Arbeitnehmer den Job kosten. Das geht aus einem am Montag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Demnach ist in diesen Fällen nicht nur eine ordentliche, sondern sogar eine fristlose Kündigung zulässig
(Az.: 6 Sa 640/09).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Sie hatte die Untersuchung durch einen Amtsarzt verweigert. Der Arbeitgeber hatte wegen zunehmender Leistungsunfähigkeit und offensichtlich psychisch bedingter Probleme der Klägerin den Amtsarzt eingeschaltet. Die Arbeitnehmerin sah dafür jedoch keinen Grund und blieb zwei angesetzten Untersuchungsterminen unentschuldigt fern. Daraufhin sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht stufte dies als zulässig ein.

 

Quelle: dpa

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