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AKTUELLES / NEUIGKEITEN
     18.05.2010
Gesetzliche Meldung der Kündigungsdaten ELENA 1.7.2010
Zum 1. Juli 2010 gibt es Änderungen beim ELENA-Verfahren. Es ist ab dann notwendig, im Fall der Kündigung/Entlassung eines Mitarbieters Daten an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Wurde also ein Arbeitsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen, sind die entsprechenden Daten bei der nächsten Lohnabrechnung zu melden. Bisher musste bisher nur das Austrittsdatum in der Lohnabrechnung genannt werden und ale weiteren Fragen wurden erst in der Arbeitsbescheinigung nach dem Austritt beantwortet. Ab Juli 2010 müssen die Angaben direkt in der Lohnabrechnung angeben werden.

Zu den Daten zählen unter anderem:

-    Wann wird das Arbeitsverhältnis beendet? Wann erfolgte die Kündigung?
-    War es befristet? Wurde die Befristung verlängert?
-    Gab es einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
-    Wer hat gekündigt? War die Kündigung schriftlich? Wie wurde die Kündigung zugestellt?
-    Erfolgte die Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (mit Schilderung des Verhaltens)? Gab es vorher
     Abmahnungen?
-    Erfolgt die Zahlung einer Abfindung? Wurde eine Urlaubsabgeltung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
     gezahlt?


Bei befristeten Arbeitsverhältnissen sind diese Daten spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder bei kürzerer Befristung sofort zu melden. Wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis verlängert wird und die Zeit bis zum Datum der Beendigung dann größer als drei Monate ist, brauchen die Daten nicht mehr gemeldet zu werden.

Nur geringfügig Beschäftigte (Personengruppe 109/110) sind von dieser Meldepflicht befreit.

Ab Juli 2010 gibt es auch einige Ausnahmefälle (z.B. bei fristlosen Kündigungen), bei denen es wichtig ist eine umgehende Meldung des abgelaufenen Abrechnungszeitraums durchzuführen. Dies kann dann nicht, wie üblich in der monatlichen Meldung im Zuge der Lohnabrechnung, durchgeführt werden.

Korrekturen, die sich ausschließlich auf die Kündigungsdaten beziehen, können entweder durch Stornierung und Neumeldung oder durch Meldung bei einer späteren Meldung erfolgen. Dabei ist der gesamte Inhalt des"Datenbausteines" stets vollständig zu melden.

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