Zum 1. Juli 2010 gibt es Änderungen beim ELENA-Verfahren, die wir aktuell auch bei einfachLohn integrieren. einfachLohn wird die Meldung weiterhin für Sie automatisch versenden. Für die Erfassung der zusätzlichen Daten stellen wir Ihnen die notwendigen Felder zur Verfügung. In gewohnter Form machen wir es so einfach wie möglich: Es werden für den entsprechenden Fall nur die Felder angezeigt, die Sie wirklich benötigen.
Wir müssen für Sie im Fall der Kündigung/Entlassung eines Mitarbieters Daten an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung melden. Wurde also ein Arbeitsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen, sind die entsprechenden Daten bei der nächsten Lohnabrechnung zu melden. Bisher musste nur das Austrittsdatum in der Lohnabrechnung genannt werden und alle weiteren Fragen wurden erst in der Arbeitsbescheinigung nach dem Austritt beantwortet. Ab Juli 2010 müssen die Angaben direkt in der Lohnabrechnung angeben werden.



